Was ist zu tun?

Was ist bei einem Todesfall zu tun?

Mitten im Leben vom Tod umschlungen. Der Tod kennt keine Zeit

Ob mitten aus dem Leben, plötzlich, vielleicht sogar durch einen Unfall, oder langsam und erwartet im hohen Alter, der Ort des Todes bestimmt Ihre nächsten Handlungsweisen. Grundsätzlich ist es richtig, uns um Rat zu Fragen.

Nie müssen Sie in Panik geraten und sofort entscheiden.

Im folgenden zeigen wir Ihnen die erforderlichen Schritte für typische Situationen auf:

... zu Hause

Ein Mensch stirbt zu Hause, begleitet, oder er wird tot aufgefunden.

1. Rufen Sie den Hausarzt an, der den Tod feststellt und die Ursache im Totenschein bescheinigt.

- Sofern dieser in absehbarer Zeit nicht erreichbar ist, hilft der notärztliche Dienst. Der Notarzt und die Polizei sollten nur herbeigerufen werden, wenn die Situation dies erfordert, d.h. eine Rettung in Betracht kommt oder die Umstände auf eine nicht natürliche Todesursache schließen lassen.

- Ebenso müssen Sie die Polizei anrufen, wenn kein Arzt erreichbar ist, der den natürlichen Tod feststellt. Sodann wird die Überführung durch die Beamten in das Institut für Rechtsmedizin veranlasst. Hier wird dann die Todesursache bestimmt. Eine Obduktion wird in der Regel nicht durchgeführt.

2. In jedem Fall können Sie uns anrufen, wir helfen Ihnen weiter.

Die Frist für eine Überführung beträgt 36 Stunden. Sie haben also Zeit.

... im Krankenhaus

1. Sie werden vom Krankenhaus über den Tod benachrichtigt, ohne dass sofortige Handlungen erforderlich sind. Denn Krankenhäuser behalten Verstorbene für mindestens einen Tag bei sich. Die Frist für die Überführung von dort beträgt 4 Tage. Somit haben Sie Zeit.

2. Sie können gleich nach der Nachricht des Todes im Krankenhaus Abschied nehmen.

3. Wenden Sie sich an uns. Formalitäten mit dem Krankenhaus liegen für Sie nicht an.

... in Pflegeeinrichtungen und Hospizen

1. Sie werden über den Tod benachrichtigt und Ihnen wird die Gelegenheit
gegeben, am Sterbebett Abschied zu nehmen.

2. Die jeweilige Einrichtung kennt die gesetzlichen Abläufe und kümmert sich um die ärztliche Bescheinigung und den Überführungstermin für uns.

3. Rufen Sie uns an, damit wir die weiteren Abläufe mit Ihnen koordinieren.

Kuhlmann Bestattungen
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