Regeln Sie Ihre Angelegenheiten zu Lebzeiten, dann kann alles Ihren Wünschen entsprechend geschehen
logo

Testament und Erbe

Testament und Erbe sind umfangreiche Themen, die in Ruhe überlegt sein wollen. Für eine fachliche Beratung stehen Ihnen Rechtsanwälte gern zur Verfügung.

Jederzeit erreichbar

Wir sind gerne für Sie da, per Telefon, per Mail oder persönlich in unserem Büro.

Der Tod ist ein Thema, das viele Menschen verdrängen. Dabei haben Sie viele Möglichkeiten, Dinge zu Lebzeiten so zu regeln, wie Sie es wünschen. Hierfür gibt es das Testament, mit dem Sie Ihr Erbe regeln können. Ohne ein solches tritt gesetzliche Erbfolge ein. Möchten Sie sicherstellen, dass ein Familienvermögen oder ein von Ihnen erarbeitetes Vermögen zusammen gehalten und gemehrt wird? Vielleicht möchten Sie auch ein Familienmitglied von der gesetzlichen Erbfolge ausschließen? Oder Sie möchten Ihr Erbe einer Person zukommen lassen, die nach der gesetzlichen Erbfolge nichts bekommen würde? In allen diesen Fällen ist ein Testament erforderlich. Dieses muss, wenn es nicht notariell errichtet wird, einige formelle Voraussetzungen erfüllen. Es muss

Sollten Sie zu einem späteren Zeitpunkt Ergänzungen oder Änderungen vornehmen, müssen diese am Ende wieder mit Ort, Datum und Unterschrift versehen werden. Oder Sie machen ein neues Testament, das neueste ist das gültige.

vollständig mit der Hand geschrieben

mit Ort und Datum versehen

am Ende mit vollständigem Namen unterschrieben

Ihren Willen frei bestimmen

In einem Testament können Sie Ihren Willen frei bestimmen, insbesondere beispielsweise die folgenden Regelungen treffen:

Unterschiedliche Erbanteile können bestimmt werden.

Gesetzliche Erben können Sie im Testament von der Erbfolge ausschließen, müssen aber bedenken, dass Kinder, Ehepartner und – wenn es keine Kinder gibt - Eltern einen Anspruch auf den Pflichtteil haben. Dieser ist ein Anspruch auf Geldzahlung in Höhe des hälftigen gesetzlichen Erbteils.

Eine Testamentsvollstreckung kann angeordnet werden, wenn Sie Ihren Erben die Verwaltung des Erbes nicht zutrauen.

Es können Vermächtnisse bestimmt werden – diese können einen höheren Wert als die Erbanteile haben.

Eine Testamentsvollstreckung kann angeordnet werden, wenn Sie Ihren Erben die Verwaltung des Erbes nicht zutrauen.