Die Feuerbestattung
Kuhlmann Bestattungen
Über Jahrhunderte wurde die Feuerbestattung durch das Christentum komplett abgelehnt. Der Grund für die Ablehnung lag im Glauben an die leibliche Auferstehung der Verstorbenen, zu der sich das Christentum im Glaubensbekenntnis bekannt hat. Zum anderen orientiert sich die Christliche Praxis der Erdbestattung an die Grablegung Jesu Christi.
Mitte des 19. Jahrhunderts verstärkte sich die Forderung nach einer Feuerbestattung aus Mehreren Gründen. Zum einen wurde die Feuerbestattung als die hygienischere Bestattungsform durch die Ärzteschaft gelobt, zum anderen sahen die aufkeimende Sozialdemokratie und die Arbeiterverbände in der Feuerbestattung ein günstigere Bestattungsart im Vergleich zur der traditionellen Erdbestattung und letzlich wurde die Feuerbestattung durch die Freidenker und andere areligiöse Verbände gezielt und in bewusster Abrgrenzung zur christlichen Bestattungskultur propagiert, weil diese das Konzept der christlichen Bestattungskultur, der Auferstehung ablehnten!
Feuerbestattung in Deutschland
In der heutigen Zeit sind in allen EU-Mitgliedsstaaten die Erdbestattung und die Feuerbestattung rechtlich gleichgestellt.
Der Anteil der Feuerbestattung in Deutschland liegt bei über 60 % aller Beisetzungen. Die deutlich höheren Friedhofsgebühren für Erdgrabstätten im Vergleich zu den Urnengrabstätten haben in den letzten Jahrzehnten zu einer starken Zunahme der Feuerbestattungen geführt. Auf der anderen Seite spielen aber auch hygienische und ästhetische Überlegungen eine Rolle, wonach manche die Feuerbestattung im Gegensatz zur Erdbestattung, aufgrund der Verwesung der Verstorbenen Person, als die saubere Bestattungsart ansehen.
Für die Feuerbestattung bedarf es in Deutschland vor der Kremation eine zweite Leichenschau durch einen Amtsarzt oder eines Rechtsmediziners, die etwaige Zweifel an der Identität und der Todesursache der Verstorbenen Person ausräumen, da eine nachträgleiche Untersuchung der Verstorbenen Person (Exhumierung) nach der Feuerbestattung nicht mehr möglich machen.
Bedingungen
Die Verstorbene Person wird bei der Feuerbestattung mitsamt des Sarges in einem Krematorium verbrannt, eine Feuerbestattung unter freiem Himmel ist in Deutschland gesetzlich verboten. Für die Feuerbesattung in Deutschland werden Särge aus Holz verwendet, die nichtgeschraubt wurden. Die Krematorien in Deutschland verfügen zur heutigen Zeit über Ofensysteme, die eine umweltschonende und für die Mitarbeiter sichere Kremation erlauben.
Die eindeutige Zuordnung der Asche wird durch einen Schamottestein, welcher mit einer einmalig vergebenen Nummer versehen auf oder in den Sarg gelegt wird, gewährleistet. In den Kremationsöfen in Deutschland kann immer nur ein Sarg pro Brennkammer aufgenommen werden.
Für die Beisetzung der Asche von Verstorbenen Personen gibt es in Deutschland zahlreiche Formen. Trotz ständiger Diskussionen gibt es in Deutschland die gesetzliche Pflicht zur Beisetzung der Asche auf einem Friedhof. So wird hier als letzte Ruhestätte die Beisetzung in einem Grab oder in einer Urnenwand (Kolumbarium) ausgewählt. Mittlerweile besteht die Möglichkeit die Asche mit einer biologisch abbaubaren Urne im Wurzelbereich von Bäumen beizusetzen. Hier handelt es sich um ausgewiesene und geschützte Baumbestände (Friedwald und RuheForst).