Der digitale Nachlass

Der digitale Nachlass – das Erbe im Internet

Immer mehr Menschen – und zwar jeden Alters – sind im Internet aktiv. Sie lassen sich auf den unterschiedlichsten Online-Portalen registrieren, ob es sich um

  • Banken
  • Versicherungen
  • Online-Bezahldienste
  • Lotterien
  • Online-Shops
  • soziale Netzwerke
  • Partnervermittlungen
  • e-mail-Dienste

oder andere – kostenlose oder kostenpflichtige – Portale handelt.

In jedem Fall ist der Verstorbene einen Vertrag eingegangen, der mit dem Tod nicht endet. Wie auch bei allen anderen Verträgen tritt der Erbe in die Rechte

  • Auszahlung von Bankguthaben / Guthaben von Online-Bezahldiensten
  • Übertragung eines Online-Wertpapierdepots
  • Ausschüttung von Gewinnen aus Lotterien und Verlosungen

und in die Pflichten

  • Zahlung monatlicher oder jährlicher Beiträge für soziale Netzwerke, Onlinespiele und kostenpflichtige Newsletter
  • Begleichung von noch offenen Rechnungen von Online-Shops, Internetauktionen und Versandhäusern
  • Leistung von Sonderzahlungen

aus dem Vertrag ein. Ob der Erbe also Zahlungen abrufen kann oder leisten muss, immer muss er überhaupt Kenntnis von den bestehenden Registrierungen und Vertragsabschlüssen haben.

Häufig ist dies für einen Erben schwierig festzustellen, wenn er von den Internetaktivitäten des Verstorbenen nichts wusste. Denn oft ist schon der Zugang zu PC oder Smartphone mit einem Password geschützt. Da reicht es eben nicht, die Unterlagen des Verstorbenen zu sichten, wenn er keine Ausdrucke seiner Online-Anmeldungen gemacht hat.

In dieser Situation sind wir für Sie da – wir klären den digitalen Nachlass. Dieser besteht aus Accounts, Daten und Verträgen, die aus Internetaktivitäten des Verstorbenen stammen. Sie sind auch nach dem Tod eines Users weiter wirksam.

Wir helfen Ihnen, die Zugangsdaten und überhaupt erst die entsprechenden Portale zu ermitteln. Denn wir wissen, dass schon heute auch bei einem Todesfall das Internet eine immer größere Rolle spielt. Deshalb arbeiten wir als eines von wenigen Bestattungsunternehmen mit COLUMBA zusammen. Dieses Unternehmen beschäftigt sich intensiv und erfolgreich mit der Regelung von digitalen Nachlässen und nimmt Ihnen - in Zusammenarbeit mit uns – die mühevolle Suche nach im Internet bestehenden Verträgen ab:

  • Wir leiten die Daten des Verstorbenen an COLUMBA.
  • COLUMBA klärt bei derzeit mehr als 100 Kooperationspartnern, nämlich den größten Online-Portalen, ab, ob der Verstorbene einen Account unterhalten hat.
  • Mit diesem Wissen wird das weitere Vorgehen bestimmt:
    • Zur Vermeidung künftiger Kosten kann die Löschung des Accounts vorgenommen werden.
    • Der Account kann aber auch auf den Erben übertragen werden, wenn es für ihn sinnvoll ist.
    • In einem sozialen Netzwerk ist die Fortführung der Registrierung mit dem Hinweis auf den Todesfall möglich, um auch den Hinterbliebenen unbekannte Personen zu informieren.

Durch diese effiziente Ermittlung der sich aus Online-Anmeldungen ergebenden Rechte verhindern wir, dass dem Nachlass Werte vorenthalten bleiben. Gleichzeitig kommt Ihnen zu Gute, dass Sie als Erbe nicht der künftigen Entstehung Ihnen nicht bekannter Zahlungsverpflichtungen ausgesetzt sind.

Nutzen Sie unser Wissen und die Möglichkeiten, die wir Ihnen mit COLUMBA bieten, zu Ihrem Vorteil!

Sie suchen in Hamburg einen Bestatter, der sich mit der Regelung des digitalen Nachlasses auskennt? Dann melden Sie sich bei uns – wir helfen Ihnen professionell und zuverlässig.

Kuhlmann Bestattungen
Bahrenfelder Chaussee 105
040 891782
Routenplaner