Im Trauerfall begegnen Ihnen viele Begriffe, die man im Alltag selten hört – von der Aufbahrung über die Ruhezeit bis zur Urnenbeisetzung. In unserem Glossar erklären wir die wichtigsten Fachbegriffe rund um Tod, Trauer und Bestattung kurz und verständlich.
Haben Sie weitere Fragen? Wir sind jederzeit persönlich für Sie da.
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Bestattungs-Glossar: Begriffe verständlich erklärt
Begriffe von A bis Z
- Abschiednahme
- Persönliches Verabschieden vom Verstorbenen vor der Bestattung – zum Beispiel am offenen Sarg in unseren Räumen. Viele Angehörige empfinden diesen Moment als wichtigen Schritt der Trauer.
- Anonyme Bestattung
- Beisetzung ohne Namenskennzeichnung an der Grabstelle, meist auf einem gemeinsamen Grabfeld. Angehörige kennen den genauen Ort in der Regel nicht und nehmen an der Beisetzung oft nicht teil.
- Aschekapsel
- Metallbehälter, in dem die Asche nach der Einäscherung verschlossen wird. Für die Beisetzung wird die Aschekapsel meist in eine Schmuckurne gestellt.
- Aufbahrung
- Das würdevolle Hinlegen des Verstorbenen im Sarg, damit Familie und Freunde Abschied nehmen können. Eine Aufbahrung ist zu Hause, in einer Trauerhalle oder bei uns im Bestattungshaus möglich.
- Baumbestattung
- Beisetzung einer biologisch abbaubaren Urne im Wurzelbereich eines Baumes, etwa in einem Bestattungswald oder auf einem Baumgrabfeld eines Friedhofs. Mehr dazu unter andere Bestattungsarten.
- Beisetzung
- Das Einbringen des Sarges oder der Urne in das Grab, die Grabkammer oder – bei einer Seebestattung – in das Meer. Die Beisetzung bildet den Abschluss der Bestattung.
- Bestatter
- Dienstleister, der Angehörige im Trauerfall begleitet und die Bestattung organisiert – von der Überführung über Behördengänge bis zur Trauerfeier. Welche Aufgaben dazugehören, lesen Sie unter Aufgaben des Bestatters.
- Bestattungsarten
- Oberbegriff für die Formen der Bestattung, etwa Erdbestattung, Feuerbestattung oder Seebestattung. Welche Form möglich ist, regeln die Bestattungsgesetze der Bundesländer.
- Bestattungspflicht
- Die gesetzliche Pflicht der nächsten Angehörigen, für die Bestattung eines Verstorbenen zu sorgen. Reihenfolge und Fristen legt das Bestattungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes fest.
- Bestattungsvorsorge
- Regelung der eigenen Bestattung zu Lebzeiten – von der Bestattungsart bis zur Finanzierung. So werden Angehörige entlastet und Ihre Wünsche umgesetzt. Mehr dazu unter Vorsorge.
- Bestattungsvorsorgevertrag
- Vertrag mit einem Bestatter, in dem Ablauf, Leistungen und Kosten der eigenen Bestattung verbindlich festgelegt werden. Häufig wird er mit einer Treuhandeinlage oder einer Sterbegeldversicherung kombiniert.
- Danksagung
- Karte oder Anzeige, mit der sich die Hinterbliebenen nach der Beisetzung für Anteilnahme, Blumen und Begleitung bedanken. Gestaltung und Druck übernehmen wir im Rahmen unseres Trauerdrucks.
- Einäscherung
- Verbrennung des Verstorbenen im Sarg in einem Krematorium. Die Asche wird anschließend in einer Urne beigesetzt. Die Einäscherung ist Teil der Feuerbestattung.
- Erdbestattung
- Traditionelle Bestattungsform, bei der der Verstorbene im Sarg in einem Grab auf dem Friedhof beigesetzt wird. Mehr dazu unter Erdbestattung.
- Exhumierung
- Das Ausgraben eines Sarges oder einer Urne aus einem Grab, zum Beispiel für eine Umbettung. Eine Exhumierung ist nur mit behördlicher Genehmigung möglich.
- Feuerbestattung
- Bestattungsform mit Einäscherung des Verstorbenen und anschließender Urnenbeisetzung, etwa im Urnengrab, im Wald oder auf See. Mehr dazu unter Feuerbestattung.
- Friedhofsordnung
- Satzung eines Friedhofs, die unter anderem Grabarten, Ruhezeiten, Grabgestaltung und Grabpflege regelt. Sie unterscheidet sich von Friedhof zu Friedhof.
- Friedhofswahl
- Auswahl des Friedhofs für die Beisetzung – oft nach Wohnort, Familiengrab oder persönlicher Verbundenheit. Einen Überblick über Hamburger Friedhöfe finden Sie unter Friedhofswahl.
- Grabarten
- Unterschiedliche Formen von Grabstätten, etwa Reihengrab, Wahlgrab, Urnengrab oder Rasengrab. Sie unterscheiden sich in Größe, Nutzungsdauer, Pflegeaufwand und Kosten. Mehr dazu unter Grabwahl.
- Grabnutzungsrecht
- Das zeitlich befristete Recht, eine Grabstätte zu nutzen. Es wird von der Friedhofsverwaltung vergeben und kann bei Wahlgräbern meist verlängert werden.
- Grabpflege
- Die regelmäßige Pflege und Bepflanzung einer Grabstätte. Sie kann durch Angehörige, eine Friedhofsgärtnerei oder über einen Dauergrabpflegevertrag erfolgen.
- Kondolenz
- Ausdruck der Anteilnahme gegenüber den Hinterbliebenen, etwa durch eine Beileidskarte, ein persönliches Gespräch oder einen Eintrag im Gedenkportal.
- Krematorium
- Einrichtung, in der Einäscherungen durchgeführt werden. Vor jeder Einäscherung ist eine zweite ärztliche Leichenschau vorgeschrieben.
- Leichenschau
- Ärztliche Untersuchung nach dem Tod, bei der der Tod festgestellt und die Todesbescheinigung ausgestellt wird. Vor einer Einäscherung findet zusätzlich eine zweite Leichenschau statt.
- Nachlass
- Das gesamte Vermögen und die Verbindlichkeiten, die ein Verstorbener hinterlässt. Wer erbt, ergibt sich aus Testament, Erbvertrag oder gesetzlicher Erbfolge. Mehr unter Testament und Erbe.
- Reihengrab
- Einzelgrab, das der Reihe nach vergeben wird und nur für die Dauer der Ruhezeit genutzt werden kann. Eine Verlängerung ist in der Regel nicht möglich.
- Ruhezeit
- Gesetzlich oder durch die Friedhofsordnung festgelegter Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf. Die Dauer hängt vom Friedhof und der Bestattungsart ab.
- Sarg
- Behältnis, in dem der Verstorbene aufgebahrt, überführt und bestattet wird – bei der Erdbestattung ebenso wie bei der Einäscherung. Eine Auswahl finden Sie unter Särge.
- Seebestattung
- Beisetzung einer wasserlöslichen Urne auf See, zum Beispiel in Nord- oder Ostsee. Abfahrtsorte und Ablauf finden Sie unter Seebestattung.
- Sterbebuch
- Offizielles Register des Standesamts, in das jeder Sterbefall eingetragen wird. Auf dieser Grundlage wird die Sterbeurkunde ausgestellt.
- Sterbegeldversicherung
- Versicherung, die im Todesfall eine vereinbarte Summe auszahlt, um die Bestattungskosten zu decken. Sie ist ein häufiger Baustein der Bestattungsvorsorge.
- Sterbeurkunde
- Amtliche Urkunde über den Tod eines Menschen, ausgestellt vom Standesamt des Sterbeortes. Sie wird für Versicherungen, Banken, Rentenstellen und das Erbe benötigt.
- Testament
- Schriftliche Verfügung, in der jemand festlegt, wer sein Vermögen erbt. Es kann handschriftlich oder notariell errichtet werden. Mehr dazu unter Testament und Erbe.
- Todesanzeige
- Veröffentlichung in Zeitung oder online, mit der der Tod eines Menschen und oft auch Ort und Zeit der Trauerfeier bekanntgegeben werden. Wir unterstützen bei Text und Gestaltung.
- Todesbescheinigung
- Ärztliches Dokument (auch Totenschein), das nach der Leichenschau den Tod, den Todeszeitpunkt und die Todesart bestätigt. Sie ist Voraussetzung für die Sterbeurkunde und die Bestattung.
- Trauerdekoration
- Blumenschmuck, Kerzen und weitere Gestaltungselemente für Trauerfeier und Grab. Beispiele finden Sie unter Trauerdekoration.
- Trauerdruck
- Alle gedruckten Materialien im Trauerfall, etwa Trauerkarten, Traueranzeigen, Danksagungen und Programmhefte. Mehr unter Trauerdruck.
- Trauerfeier
- Zeremonie zum gemeinsamen Abschied vom Verstorbenen, mit oder ohne Sarg bzw. Urne. Sie kann kirchlich, weltlich oder ganz individuell gestaltet werden.
- Trauerredner
- Person, die bei einer weltlichen Trauerfeier die Trauerrede hält und das Leben des Verstorbenen würdigt. Die Rede entsteht meist in einem vorherigen Gespräch mit den Angehörigen.
- Überführung
- Transport des Verstorbenen vom Sterbeort – etwa Wohnung, Krankenhaus oder Pflegeheim – zum Bestatter, Krematorium oder Friedhof. Auch Überführungen aus dem In- und Ausland sind möglich.
- Umbettung
- Verlegung sterblicher Überreste oder einer Urne in eine andere Grabstätte. Sie bedarf einer behördlichen Genehmigung und ist nur aus wichtigem Grund möglich.
- Urne
- Gefäß zur Aufnahme der Asche nach der Einäscherung. Es gibt Urnen aus Keramik, Metall oder biologisch abbaubaren Materialien, etwa für See- oder Baumbestattungen. Mehr unter Urnen.
- Urnenbeisetzung
- Beisetzung einer Urne in einem Urnengrab, einer Urnenwand (Kolumbarium), im Wald oder auf See. Sie kann im Rahmen einer Trauerfeier oder im kleinen Kreis stattfinden.
- Urnengrab
- Grabstätte, die ausschließlich für die Beisetzung von Urnen vorgesehen ist. Urnengräber sind kleiner als Sarggräber und meist pflegeleichter.
- Vorsorgevollmacht
- Vollmacht, mit der Sie eine Vertrauensperson bestimmen, die im Fall Ihrer Handlungsunfähigkeit Entscheidungen für Sie trifft – etwa in Gesundheits- und Vermögensfragen.
- Wahlgrab
- Grabstätte, deren Lage Angehörige selbst aussuchen können. Das Nutzungsrecht kann in der Regel verlängert werden, sodass Wahlgräber oft als Familiengräber dienen.
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