Wenn jemand zu Hause stirbt: die nächsten Schritte
Was ist zu tun, wenn jemand zu Hause stirbt?
Wenn ein Mensch zu Hause verstirbt, sind Angehörige häufig zunächst unsicher, was jetzt zu tun ist. Entscheidend ist, Schritt für Schritt vorzugehen und zunächst zu klären, ob noch medizinische Hilfe erforderlich sein könnte.
Ist unklar, ob die Person tatsächlich verstorben ist, oder besteht die Möglichkeit, dass noch Hilfe geleistet werden kann, sollte sofort der Notruf 112 gewählt werden. In lebensbedrohlichen Situationen ist 112 die richtige Anlaufstelle.
Ist der Tod dagegen erwartet eingetreten, etwa nach längerer Krankheit oder im Rahmen einer palliativen Versorgung, muss zunächst ein Arzt verständigt werden, der den Tod feststellt und die Leichenschau durchführt.
Wen ruft man zuerst an: Arzt, 116117 oder 112?
Welche Nummer die richtige ist, hängt von der Situation ab.
112 ist richtig, wenn unklar ist, ob die Person noch lebt, wenn der Tod plötzlich eingetreten ist oder wenn eine akute medizinische Notlage nicht ausgeschlossen werden kann.
116117 ist der ärztliche Bereitschaftsdienst. In Hamburg ist der Arztruf rund um die Uhr erreichbar und kann bei Bedarf auch einen Arzt zu einem Hausbesuch vermitteln.
Ist der Hausarzt erreichbar und kennt die Krankengeschichte des Verstorbenen, kann auch dieser der erste Ansprechpartner sein.
Was macht der Arzt bei einem Todesfall zu Hause?
Nach dem Eintreffen führt der Arzt die ärztliche Leichenschau durch. Dabei wird der Tod festgestellt und beurteilt, ob es sich um einen natürlichen, nicht natürlichen oder ungeklärten Tod handelt.
Anschließend wird die Todesbescheinigung ausgestellt.
Kann ein natürlicher Tod festgestellt werden, können die weiteren Schritte mit dem Bestattungsinstitut abgestimmt werden.
Ist die Todesart dagegen ungeklärt oder bestehen Hinweise auf einen nicht natürlichen Tod, können Polizei und gegebenenfalls Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden.
Wann muss die Polizei eingeschaltet werden?
Die Polizei wird nicht automatisch bei jedem Todesfall zu Hause gerufen.
Sie kann jedoch eingeschaltet werden, wenn:
die Todesart nicht eindeutig geklärt werden kann,
Hinweise auf einen nicht natürlichen Tod bestehen,
ein Unfall oder eine Verletzung eine Rolle gespielt haben könnte,
die Auffindesituation ungewöhnlich ist,
oder die Identität des Verstorbenen nicht sicher festgestellt werden kann.
Das Erscheinen der Polizei bedeutet nicht automatisch, dass eine Straftat vermutet wird. Häufig dient die polizeiliche Beteiligung zunächst dazu, die Todesumstände eindeutig zu klären.
Ausführlicher behandeln wir dieses Thema in unserem Beitrag „Wann kommt die Polizei bei einem Todesfall zu Hause?“
Wann sollte man ein Bestattungsinstitut anrufen?
Sobald der Tod ärztlich festgestellt wurde, können Angehörige Kontakt zu einem Bestattungsinstitut aufnehmen.
Der Bestatter kann anschließend die nächsten organisatorischen Schritte erklären und die Überführung des Verstorbenen vorbereiten.
Sind Polizei oder Staatsanwaltschaft beteiligt, muss gegebenenfalls zunächst eine Freigabe abgewartet werden. Das Bestattungsinstitut kann dennoch bereits kontaktiert werden und die weiteren Schritte vorbereiten.
Was übernimmt das Bestattungsinstitut?
Ein Bestattungsinstitut kann Angehörigen nach einem Todesfall zu Hause viele organisatorische Aufgaben abnehmen.
Dazu gehören beispielsweise:
- Überführung des Verstorbenen
- Abstimmung mit Behörden
- Unterstützung bei der Sterbefallanzeige
- Zusammenstellung notwendiger Unterlagen
- Beratung zur Bestattungsart
- Terminabstimmung mit Friedhof oder Krematorium
- Organisation der Trauerfeier
- Unterstützung bei weiteren Formalitäten
- In Hamburg kann auch ein Bestattungsunternehmen mit der Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt beauftragt werden.
Welche Unterlagen sollte man bereithalten?
Für die weiteren Formalitäten sind einige persönliche Dokumente hilfreich.
Dazu gehören insbesondere:
Personalausweis oder Reisepass
Geburtsurkunde
Heiratsurkunde oder Familienbuch
gegebenenfalls Scheidungsurteil
gegebenenfalls Sterbeurkunde des Ehepartners
Vorsorge- und Versicherungsunterlagen
gegebenenfalls Graburkunde
Nicht alle Unterlagen müssen sofort vollständig vorliegen. Fehlende Dokumente können häufig nachgereicht oder neu angefordert werden.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Beitrag „Unterlagen im Sterbefall: was benötigt wird“.
Muss der Verstorbene sofort abgeholt werden?
Nein. Angehörige müssen nicht innerhalb weniger Minuten entscheiden, wie es weitergeht.
Nachdem der Tod festgestellt wurde, bleibt Zeit, das Bestattungsinstitut zu kontaktieren und die Überführung abzustimmen.
Je nach Situation kann es auch möglich sein, noch eine gewisse Zeit in Ruhe Abschied zu nehmen. Welche Fristen und Möglichkeiten bestehen, hängt vom Einzelfall und den örtlichen Vorgaben ab.
Wer meldet den Todesfall beim Standesamt?
Ein Todesfall muss dem zuständigen Standesamt gemeldet werden. In Hamburg kann diese Anzeige auch durch ein beauftragtes Bestattungsunternehmen erfolgen.
Für die Beurkundung werden unter anderem die Todesbescheinigung sowie persönliche Dokumente des Verstorbenen benötigt. Fehlen noch Unterlagen, kann die Beurkundung gegebenenfalls erst später vollständig abgeschlossen werden.
Die ersten Schritte auf einen Blick
Situation einschätzen
Ist unklar, ob die Person noch lebt, sofort 112 wählen.
Arzt verständigen
Bei einem erwarteten Todesfall Hausarzt oder ärztlichen Bereitschaftsdienst kontaktieren.
Leichenschau abwarten
Der Arzt stellt den Tod fest und beurteilt die Todesart.
Bestattungsinstitut kontaktieren
Nach der ärztlichen Feststellung können die weiteren Schritte abgestimmt werden.
Unterlagen zusammensuchen
Personalausweis, Personenstandsurkunden und vorhandene Vorsorgeunterlagen bereithalten.
Weitere Entscheidungen in Ruhe treffen
Bestattungsart, Überführung und Trauerfeier können anschließend Schritt für Schritt geplant werden.
Kuhlmann Bestattungen unterstützt Sie im Todesfall
Ein Todesfall zu Hause ist für Angehörige eine besondere Belastung. Gleichzeitig müssen medizinische und organisatorische Abläufe geklärt werden.
Kuhlmann Bestattungen unterstützt Sie bei den nächsten Schritten, übernimmt die Überführung und begleitet Sie bei den notwendigen Formalitäten sowie bei der Planung der Bestattung.