Benachrichtigungen im Todesfall: Wer informiert wen?
Wer muss nach einem Todesfall informiert werden?
Nach einem Todesfall müssen verschiedene Personen und Stellen benachrichtigt werden. Dabei ist nicht alles sofort zu erledigen.
Zunächst geht es darum, die engsten Angehörigen zu informieren und die formalen Schritte einzuleiten. Danach folgen Behörden, Versicherungen, Arbeitgeber, Banken und weitere Vertragspartner.
Wichtig ist: Es gibt keine einzige zentrale Stelle, die automatisch alle Beteiligten informiert. Einige Meldungen laufen über Behörden oder Einrichtungen, andere müssen Angehörige selbst veranlassen.
Wer informiert die Angehörigen über einen Todesfall?
Wer die Familie informiert, hängt davon ab, wo der Tod eingetreten ist.
Im Krankenhaus, Pflegeheim oder Hospiz werden die hinterlegten Kontaktpersonen in der Regel durch die jeweilige Einrichtung benachrichtigt.
Bei einem Todesfall zu Hause erfahren Angehörige meist unmittelbar selbst vom Tod oder werden durch andere Familienmitglieder informiert.
Wenn Polizei oder andere Behörden beteiligt sind, kann die Benachrichtigung enger Angehöriger auch über die zuständigen Stellen erfolgen.
Eine feste gesetzliche Reihenfolge dafür, welche Familienmitglieder zuerst persönlich informiert werden müssen, gibt es nicht. Praktisch ist es sinnvoll, zunächst den engsten Familienkreis zu benachrichtigen und anschließend weitere Verwandte und nahestehende Personen.
Wer meldet den Todesfall beim Standesamt?
Der Todesfall muss beim zuständigen Standesamt angezeigt werden. Zuständig ist grundsätzlich das Standesamt des Sterbeortes.
In Hamburg muss die Anzeige spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag erfolgen. Stirbt eine Person in einem Krankenhaus, Pflegeheim, Hospiz oder einer vergleichbaren Einrichtung, übernimmt die Einrichtung die Anzeige. Bei einem Todesfall außerhalb einer solchen Einrichtung kann die Meldung von einer anzeigepflichtigen Person oder durch ein beauftragtes Bestattungsunternehmen vorgenommen werden.
Nach der Beurkundung im Sterberegister kann das Standesamt die Sterbeurkunden ausstellen.
Welche Stellen müssen nach einem Todesfall benachrichtigt werden?
Welche Benachrichtigungen notwendig sind, hängt von der persönlichen Situation des Verstorbenen ab.
Typischerweise kommen folgende Stellen infrage:
Arbeitgeber
Kranken- und Pflegeversicherung
Rentenversicherung
private Versicherungen
Banken und Kreditinstitute
Vermieter
Energie- und Telekommunikationsanbieter
Vereine und Mitgliedschaften
Abonnements und sonstige Vertragspartner
gegebenenfalls Steuerberater oder andere berufliche Ansprechpartner
Nicht jede Stelle muss sofort informiert werden. Entscheidend ist zunächst, laufende Zahlungen, mögliche Ansprüche und Kündigungsfristen im Blick zu behalten.
Muss die Rentenversicherung informiert werden?
Bei einer gesetzlichen Rente erfolgt die Information über einen Sterbefall in Deutschland in der Regel automatisch über die Meldebehörden. Die Deutsche Rentenversicherung erhält entsprechende Sterbefallmeldungen über das Meldesystem.
Trotzdem können für Hinterbliebene weitere Schritte notwendig sein, etwa wenn Ansprüche auf Witwen-, Witwer- oder Waisenrente geprüft werden sollen.
Auch sollte das Konto des Verstorbenen nicht vorschnell geschlossen werden, solange noch Rentenzahlungen oder Rückbuchungen abgewickelt werden.
Welche Versicherungen müssen informiert werden?
Private Versicherungen werden nicht automatisch in jedem Fall über den Tod informiert.
Deshalb sollten bestehende Verträge geprüft werden. Besonders relevant können sein:
- Lebensversicherung
- Sterbegeldversicherung
- private Unfallversicherung
- Haftpflichtversicherung
- Hausratversicherung
- Kfz-Versicherung
- private Kranken- oder Zusatzversicherung
Bei Lebens- oder Sterbegeldversicherungen kann eine Leistung im Todesfall vorgesehen sein. Solche Ansprüche sollten deshalb möglichst früh geprüft werden.
Welche Nachweise der Versicherer verlangt und welche Fristen gelten, richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag.
Muss die Krankenkasse über den Todesfall informiert werden?
Ob eine zusätzliche Mitteilung erforderlich ist, hängt von der Versicherungssituation ab.
Bei gesetzlich versicherten Rentnern und Arbeitnehmern können Informationen teilweise über andere Meldewege übermittelt werden. Trotzdem sollte geprüft werden, ob Mitgliedschaft, Pflegeversicherung oder zusätzliche Verträge vollständig beendet beziehungsweise angepasst wurden.
Besonders bei privaten Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen ist eine direkte Nachricht an das Versicherungsunternehmen sinnvoll.
Wann sollte der Arbeitgeber informiert werden?
War die verstorbene Person noch berufstätig, sollte der Arbeitgeber zeitnah über den Todesfall informiert werden.
Dabei können noch verschiedene Punkte zu klären sein, zum Beispiel:
ausstehendes Gehalt
Urlaub oder Zeitguthaben
betriebliche Altersvorsorge
persönliche Gegenstände am Arbeitsplatz
Dienstwagen, Schlüssel oder technische Geräte
Der Arbeitgeber kann außerdem weitere sozialversicherungsrechtliche Meldungen vornehmen.
Müssen Banken über den Todesfall informiert werden?
Banken sollten ebenfalls über einen Todesfall informiert werden. Wie Konten und Depots anschließend behandelt werden, hängt unter anderem davon ab, ob Vollmachten bestehen und wer über den Nachlass verfügen darf.
Wichtig ist deshalb, Konten nicht vorschnell aufzulösen.
Über ein Konto können noch:
laufende Rechnungen abgebucht werden,
Renten oder andere Zahlungen eingehen,
Rückerstattungen erfolgen,
Bestattungskosten bezahlt werden.
Welche Nachweise eine Bank für weitere Verfügungen verlangt, hängt vom Institut und von der jeweiligen Nachlasssituation ab.
Welche Verträge sollten überprüft werden?
Viele laufende Verträge enden nicht automatisch mit dem Tod.
Daher sollte geprüft werden, welche Verträge weiterlaufen und welche gekündigt oder geändert werden müssen.
Dazu können gehören:
Mietvertrag
Strom und Gas
Telefon und Internet
Mobilfunkvertrag
Streaming- und Abonnementdienste
Zeitungen und Zeitschriften
Vereinsmitgliedschaften
Leasing- oder Finanzierungsverträge
digitale Dienste und Onlinekonten
Auch der digitale Nachlass sollte nicht vergessen werden. Verträge und digitale Konten können auf die Erben übergehen; deshalb ist es hilfreich, vorhandene Zugänge und Vertragsunterlagen systematisch zu erfassen.
Wer kann Benachrichtigungen übernehmen?
Nicht jede Mitteilung muss persönlich von Angehörigen erledigt werden.
Ein Bestattungsinstitut kann je nach vereinbartem Leistungsumfang verschiedene Formalitäten unterstützen oder übernehmen. Dazu gehört insbesondere häufig die Sterbefallanzeige beim Standesamt. Die Hamburger Standesämter weisen ausdrücklich darauf hin, dass Bestattungsunternehmen Angehörige bei Verwaltungsangelegenheiten begleiten und die Sterbefallanzeige in der Regel übernehmen können.
Andere Benachrichtigungen – beispielsweise an Banken, Versicherungen oder private Vertragspartner – bleiben häufig Aufgabe der Angehörigen oder Erben.
Benachrichtigungen im Todesfall: eine sinnvolle Reihenfolge
Zuerst informieren
engste Angehörige
Arzt beziehungsweise zuständige medizinische Stelle
Bestattungsinstitut
gegebenenfalls Arbeitgeber
Danach klären
Standesamt beziehungsweise Sterbefallanzeige
Kranken- und Pflegeversicherung
Rentenangelegenheiten
Lebens- und Sterbegeldversicherungen
Banken
Anschließend prüfen
Vermieter
Energie und Telekommunikation
Versicherungsverträge
Mitgliedschaften
Abonnements
digitale Konten und sonstige Verträge
So lassen sich die notwendigen Benachrichtigungen Schritt für Schritt erledigen, ohne alles gleichzeitig bearbeiten zu müssen.
Kuhlmann Bestattungen unterstützt bei den ersten Formalitäten
Kuhlmann Bestattungen unterstützt Angehörige bei den ersten organisatorischen Schritten und übernimmt im vereinbarten Umfang notwendige Formalitäten rund um die Bestattung und Sterbefallanzeige.